Waldeigentum bedeutet Verantwortung für künftige Generationen

Was sind Wildschäden?

Im rechtlichen Sinne spricht man bei "Wildschäden" von Schäden am Wald und in landwirtschaftlichen Kulturen, welche durch Wildtiere verursacht wurden. Als Schadenverursacher in Frage kommen bei uns vor allem wilde Huftiere wie Rothirsch, Reh, Gämse, Alpensteinbock und Wildschwein. Die Beeinträchtigungen führen oft nicht nur zu wirtschaftlichen Einbussen, sondern können auch schwerwiegende ökologische Folgen haben (Verfälschung der natürlichen Flora und Fauna). Deutlich weniger ins Gewicht fallen Schäden durch Hasen, Federwild und Vögel, die durch Nahrungsaufnahme oder durch bestimmte Verhaltensweisen Schäden verursachen können.

Dass diese Wildarten Bäume und Feldfrüchte fressen, ist völlig natürlich, schliesslich sind fast alle von ihnen reine Vegetarier. Insbesondere bei den Wiederkäuern besteht ein Teil der Nahrung aus zähen Pflanzenteilen, und das sind nun mal in der Regel die noch wenig verholzten Triebe der Jungbäume.

Nicht jeder verbissene oder gefegte Baum bedeutet gleich einen Schaden für den Wald. Nur wenn nicht genügend unversehrte Bäume zu einem artenreichen Jungwald aufwachsen können, spricht der Förster von Wildschaden. In jedem anderen Fall muss man von Wildeinfluss sprechen.

Im Wald werden 3 Arten von Wildschäden unterschieden:

1. Verbiss von Keimlingen und Jungbäumen


2. Fegen und Schlagen von Jungbäumen (durch Geweihträger)


3. Schälen von Bäumen mittleren Alters (durch Rothirsche)